Häufige Fragen

Die Strah­len eines Line­ar­be­schleu­ni­gers oder bei einer Brachy­the­ra­pie­sit­zung wer­den nur wäh­rend der Bestrah­lungs­sit­zung frei­ge­setzt. Danach geht vom Pati­en­ten kei­ne Strah­lung mehr aus. Es besteht kei­ne Gefahr für Ihre Ange­hö­ri­gen oder ande­re Personen.

Sie dür­fen selbst­ver­ständ­lich sowohl zum Auf­klä­rungs­ge­spräch vor der Behand­lungs­se­rie als auch zu den nach­fol­gen­den ein­zel­nen The­ra­pie­sit­zun­gen eine Begleit­per­son mit­brin­gen, die dann wäh­rend der The­ra­pie im War­te­be­reich Platz neh­men kann.

Nein, das Ein­drin­gen der Strah­len ist nicht zu spüren.

Die Anzahl der ein­zel­nen Bestrah­lun­gen sagt nichts über die Schwe­re der Krank­heit aus. Vie­le Bestrah­lun­gen bedeu­tet nicht zwangs­läu­fig, dass es sich um eine schwe­re Erkran­kung han­delt. Umge­kehrt bedeu­ten weni­ge Bestrah­lun­gen nicht unbe­dingt, dass es in jedem Fall um eine leich­te Erkran­kung geht.

Die Dosis, die not­wen­dig ist, um Tumor­ge­we­be zu zer­stö­ren, wird auf vie­le klei­ne Por­tio­nen ver­teilt, um eine gute Ver­träg­lich­keit der Strah­len­the­ra­pie zu errei­chen. Eini­ge Tumor­ge­we­be benö­ti­gen auf­grund ihrer Gewe­be­art eine höhe­re Gesamt­do­sis als ande­re Tumoren.

Die meis­ten Medi­ka­men­te kön­nen Sie pro­blem­los wäh­rend einer Strah­len­the­ra­pie ein­neh­men. Um sicher zu sein, soll­ten Sie uns über alle Medi­ka­men­te, die Sie gera­de ein­neh­men, informieren.

Die Strah­len­the­ra­pie hat nur in dem Gebiet eine Wir­kung, das auch bestrahlt wird. Nur bei Bestrah­lung des behaar­ten Kop­fes kommt es zu einem – im Nor­mal­fall vor­über­ge­hen­den – Haarausfall.

Grund­sätz­lich ja, aber wäh­rend der Dau­er der Behand­lung nur ein­ge­schränkt – am bes­ten nur mit kla­rem Was­ser. Auf ein Voll­bad soll­te ver­zich­tet wer­den. Die Haut im bestrahl­ten Bereich kann emp­find­lich wer­den und darf aus­schließ­lich mit Sub­stan­zen gepflegt wer­den, die vom Strah­len­the­ra­peu­ten ver­ord­net wur­den. Jeder mecha­ni­sche Stress wie Rei­ben oder Krat­zen soll­te ver­mie­den wer­den. Even­tu­el­le Mar­kie­run­gen für die Bestrah­lung auf der Haut soll­ten Sie nicht ent­fer­nen. Falls es doch mal pas­sie­ren soll­te, infor­mie­ren Sie bit­te die Assis­ten­tin­nen und zeich­nen Sie sie nicht selbst nach!

Bei vie­len Bestrah­lungs­se­ri­en ist es mög­lich, wäh­rend der Behand­lungs­zeit Ihren übli­chen Tätig­kei­ten, auch Ihrer Arbeit, nach­zu­ge­hen, wenn Sie dies selbst wün­schen. Ansons­ten erhal­ten Krebs­pa­ti­en­ten von uns eine Krank­schrei­bung für den Zeit­raum der Bestrah­lung. Auch alle ande­ren Akti­vi­tä­ten, die Sie gern aus­füh­ren, kön­nen Sie bei­be­hal­ten. Erlaubt sind alle Tätig­kei­ten, die Spaß machen und kei­ne star­ke kör­per­li­che Belas­tung dar­stel­len. Sie soll­ten aller­dings nicht Schwim­men oder in die Sau­na gehen, da dadurch die Haut zusätz­lich gereizt wer­den kann und auch die für die Bestrah­lung not­wen­di­gen Mar­kie­run­gen ver­lo­ren gehen.

Wenn Sie Sport trei­ben möch­ten, tun Sie es. Kör­per­li­che Akti­vi­tät ver­bes­sert das Befin­den und kann die Hei­lung durch­aus för­dern. Sport soll­te also Teil Ihres Behand­lungs­kon­zepts sein und spä­ter Teil Ihres Alltags.

Nein. Ernäh­rungs­emp­feh­lun­gen kön­nen nicht pau­schal gege­ben wer­den. Bei Tumo­ren im Ver­dau­ungs­trakt ist sicher­lich eine ande­re Form der Ernäh­rung sinn­voll als zum Bei­spiel bei einem gynä­ko­lo­gi­schen Tumor. Beson­der­hei­ten, die von dem jewei­li­gen Bestrah­lungs­are­al abhän­gen, wer­den spe­zi­ell mit Ihnen bespro­chen. Grund­sätz­lich spielt die Ernäh­rung bei der Behand­lung von Krebs­er­kran­kun­gen eine wich­ti­ge Rol­le und kann den The­ra­pie­er­folg posi­tiv beein­flus­sen. Des­halb bie­ten wir unse­ren Pati­en­ten auf Wunsch die Beglei­tung durch eine qua­li­fi­zier­te Ernäh­rungs­be­ra­te­rin an.

Wer erfährt, dass er eine Tumor­er­kran­kung hat, steht erst ein­mal unter Schock. Doch nicht nur die Dia­gno­se muss bewäl­tigt wer­den, auch die dar­auf fol­gen­de medi­zi­ni­sche Behand­lung kos­tet viel Kraft und ist mit gro­ßen see­li­schen Belas­tun­gen ver­bun­den. Pati­en­ten fra­gen sich, ob der gewünsch­te Behand­lungs­er­folg ein­tre­ten wird, und befürch­ten Schmer­zen oder Neben­wir­kun­gen der The­ra­pie. Gleich­zei­tig müs­sen krank­heits­be­ding­te Ver­än­de­run­gen in der per­sön­li­chen und sozia­len Situa­ti­on bewäl­tigt werden.

All das beein­träch­tigt das kör­per­li­che, aber auch das see­li­sche Befin­den des Betrof­fe­nen. Im Zusam­men­hang mit einer Krebs­er­kran­kung kön­nen Ängs­te, Gefüh­le der Ohn­macht und depres­si­ve Ver­stim­mun­gen auf­tre­ten. Zusätz­li­che krank­heits­un­ab­hän­gi­ge Belas­tun­gen und per­sön­li­che Pro­ble­me kön­nen dar­über hin­aus die Ver­ar­bei­tung der Erkran­kung erschwe­ren. In einer sol­chen Lage kann eine pro­fes­sio­nel­le psy­cho­on­ko­lo­gi­sche Mit­be­hand­lung ent­las­tend wir­ken. Psy­cho­on­ko­lo­gie ist eine eige­ne wis­sen­schaft­li­che Fach­rich­tung, die sich Men­schen wid­met, die von einer Krebs­er­kran­kung betrof­fen sind. Ziel der psy­cho­on­ko­lo­gi­schen Behand­lung ist es, die see­li­sche Befind­lich­keit zu ver­bes­sern und die eige­nen Res­sour­cen der Pati­en­ten zu stär­ken. Betrof­fe­ne und Psy­cho­on­ko­lo­gen suchen gemein­sam nach Wegen, mit der ver­än­der­ten Lebens­si­tua­ti­on umzu­ge­hen. Die pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung durch psy­cho­so­zia­le Bera­ter kann den Pati­en­ten hel­fen, Bewäl­ti­gungs­stra­te­gien zu erler­nen und ihr see­li­sches Gleich­ge­wicht wie­der­zu­fin­den. Im Ein­zel­nen geht es um Unter­stüt­zung bei der per­sön­li­chen Ver­ar­bei­tung der Krank­heit und ihrer Fol­gen, um Kri­sen­in­ter­ven­ti­on in aku­ten Belas­tungs­si­tua­tio­nen, Reduk­ti­on von Ängs­ten und Depres­si­vi­tät, Ver­bes­se­rung der all­ge­mei­nen Lebens­qua­li­tät sowie um Unter­stüt­zung bei Kon­flik­ten inner­halb der Part­ner­schaft und/oder in der Familie.

In Ham­burg bie­tet die Ham­bur­ger Krebs­ge­sell­schaft Hil­fe bei vie­len Fra­gen, vor denen Pati­en­ten und ihre Ange­hö­ri­gen ste­hen: Wie geht mein Leben jetzt wei­ter? Was hilft mir durch die Behand­lungs­zeit? Auf wel­che Sozi­al­leis­tun­gen habe ich Anspruch? Seit 2010 hat die Ham­bur­ger Krebs­ge­sell­schaft eine Zweig­stel­le des Bera­tungs­diens­tes in Har­burg. Psy­cho­lo­gin Moni­ka Bohr­mann und Sozi­al­päd­ago­gin Hel­ga Wolff bera­ten bei psy­chi­schen und sozia­len Pro­ble­men und unter­stüt­zen bei der Krank­heits­be­wäl­ti­gung. Dar­über hin­aus gibt es ein Kurs­an­ge­bot rund um Bewe­gung und Ernäh­rung, Kunst- oder Tanz­the­ra­pie sowie Kos­me­tik­se­mi­na­re. Ein Fly­er der Ham­bur­ger Krebs­ge­sell­schaft liegt bei uns an der Anmel­dung bereit.

Krebs­be­ra­tung Har­burg der Ham­bur­ger
Krebs­ge­sell­schaft e.V.,
Schloß­müh­len­damm 3,
21073 Ham­burg
Tele­fon 040/30 09 22 27. Die Bera­tung ist kos­ten­los.
Tele­fo­ni­sche Sprech­zei­ten Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr.
Ambu­lant psy­cho­the­ra­peu­tisch täti­ge Psy­cho­on­ko­lo­gen in Ham­burg fin­den Sie unter
www.krebsinformationsdienst.de

Eine Krebs­be­hand­lung kann sehr anstren­gend sein. Die Rück­kehr zum gewohn­ten All­tag fällt vie­len Betrof­fe­nen schwer. Um die­sen Über­gang zurück in den All­tag zu erleich­tern, kön­nen alle Tumor­pa­ti­en­ten eine Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me, die soge­nann­te Anschluss-Heil­be­hand­lung (AHB) in Anspruch neh­men. Die Kos­ten dafür trägt die Ren­ten­ver­si­che­rung, sowohl bei gesetz­lich wie auch bei pri­vat ver­si­cher­ten Pati­en­ten, sofern die jewei­li­gen ver­trag­li­chen Bedin­gun­gen erfüllt sind. Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men sind kei­ne Pflicht. Nie­mand muss dar­an teil­neh­men, man kann eine Reha auch ablehnen.

Die Anschluss-Heil­be­hand­lung schließt sich zwei bis vier Wochen nach der Strah­len­the­ra­pie an. Pati­en­ten kön­nen sta­tio­när in eine der Reha­bi­li­ta­ti­ons­kli­ni­ken gehen, die ihrer Ren­ten­ver­si­che­rung ange­schlos­sen sind. Der Auf­ent­halt dau­ert in der Regel drei Wochen. Bei der AHB wer­den Behand­lungs­ver­fah­ren, die bei Krebs­pa­ti­en­ten den Erfolg der ers­ten The­ra­pie­pha­se fes­ti­gen sol­len, fort­ge­setzt. Hin­zu kom­men Maß­nah­men, die die Rück­kehr in den gewohn­ten All­tag erleich­tern und indi­vi­du­ell auf den ein­zel­nen Pati­en­ten zuge­schnit­ten sind, je nach Art der Erkran­kung und Krank­heits­ver­lauf. Dazu gehö­ren unter ande­rem Phy­sio­the­ra­pie und Bewe­gung, eine Ernäh­rungs­be­ra­tung, die beson­ders auf Krebs­pa­ti­en­ten aus­ge­rich­tet ist, sowie Unter­stüt­zung beim Umgang mit Pro­ble­men, die durch Krank­heit oder The­ra­pie auf­ge­tre­ten sind. Psy­cho­on­ko­lo­gi­sche Bera­tungs­an­ge­bo­te hel­fen in der Reha­bi­li­ta­ti­ons­pha­se dabei, die Krank­heit auch see­lisch so gut wie mög­lich zu bewältigen.

Ein zwei­ter Schwer­punkt der AHB ist die beruf­li­che Reha­bi­li­ta­ti­on. Dazu gehö­ren alle Maß­nah­men, die dem Pati­en­ten die Rück­kehr an den Arbeits­platz erleich­tern und eine Beren­tung ver­mei­den lassen.

Wer sich für eine Anschluss-Heil­be­hand­lung (AHB) ent­schei­det, soll­te das, wenn es nicht bereits am Ende des Kran­ken­haus­auf­ent­halts gesche­hen ist, in den ers­ten Tagen der Strah­len­the­ra­pie bei uns in der Pra­xis mit­tei­len, damit der Antrag zügig aus­ge­füllt und ein­ge­reicht wer­den kann. Nur so ist gewähr­leis­tet, dass die AHB zeit­ge­recht im Anschluss an die Behand­lung erfol­gen kann. Las­sen Sie sich bei uns beraten!